Kursgebühren

VORSCHULBALLETT

  • 1 Stunde/Woche (40 Minuten) mtl. Euro 32,00

BALLETT, JAZZ, STEP, HIP HOP, BREAKDANCE, CONTEMPORARY

  • 1 Stunde/Woche (55/60 Minuten) mtl. Euro 40,00
  • 1,5 Stunden/Woche (85 Minuten) mtl. Euro 53,00
  • 2 Stunden/Woche mtl. Euro 69,00
  • 2,5 Stunden/Woche mtl. Euro 79,00
  • 3 Stunden/Woche mtl. Euro 89,00
  • 3,5 Stunden/Woche mtl. Euro 99,00
  • 4 Stunden/Woche mtl. Euro 109,00
  • 4,5 Stunden/Woche mtl. Euro 116,00
  • 5 Stunden/Woche mtl. Euro 123,00
  • 5,5 Stunden/Woche mtl. Euro 130,00
  • 6 Stunden/Woche mtl. Euro 137,00
  • 6,5 Stunden/Woche mtl. Euro 142,00
  • Familienpauschale ab 7 Stunden/Woche mtl. Euro 149,00
  • Neu: Tanzpauschale für begabte Schüler/Förderklassen mtl. Euro 109,00

Bei Geschwistern und Familienmitgliedern wird die Anzahl Wochenstunden addiert und die monatliche Kursgebühr der obigen Tabelle errechnet (gilt nur für Kurse aus dem Tanzbereich). Bei Kombination mit Vorschulballett oder einem Kurs aus dem Fitnessbereich gibt es eine Ermässigung von Euro 9,00 auf die Gesamtsumme der Kursgebühr.

FITNESSKURSE, YOGA, ZUMBA:

  • 1 Stunde/Woche mtl. Euro 34,00
  • Fitnesspauschale ab 2 Stunden/Woche mtl. Euro 45,00

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese AGB´s gelten ab dem 01.09.2023. Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen worden sind, unterliegen den alten AGB´s mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende; unabhängig vom Quartalsende.

Die Dauer des Unterrichtsvertrags ist unbestimmt. Termine für eine ordentliche Kündigung sind der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12 eines Jahres. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende eines Quartals und muss in Schriftform erfolgen. Die Anzahl der Wochenstunden und das Unterrichtsfach / Honorar können jederzeit geändert werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vertragsänderung, die der Ballettschule spätestens 14 Tage vor Monatsende vorliegen muss. Die Unterrichtsgebühr ist jeweils zum ersten Banktag jeden Monats fällig und wird mittels SEPA-Lastschriftmandat vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen. Die Preise sind über das ganze Jahr hinweg kalkuliert, so dass auch während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg die Unterrichtsgebühren zu entrichten sind. Während der Schulferien, sowie an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Im Falle von beweglichen Ferientagen passt sich die Ballettschule den Leonberger Schulen an. Vom Schüler versäumte Stunden, sowie wegen Feiertagen, Ferien oder aus sonstigem Grund ausgefallene Stunden können vom Schüler innerhalb von 3 Monaten in anderen Klassen nachgeholt werden. Die Ballettschule übernimmt für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen keine Haftung. Ballettschüler haben ihre Trainingskleidung der Schulkleidung anzupassen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass Tanzfotos und Videos von mir/ meinem minderjährigen Kind ohne Angabe des Namens zu Werbezwecken auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Ballettschule Evi Ritter veröffentlicht werden dürfen. Soweit diese Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Erfüllung des Unterrichtsvertragsverhältnisses verwendet. Mit meiner Unterschrift willige ich in die Datenverarbeitung und Datenspeicherung ein, die in diesem Unterrichtsvertrag erhoben wurden. Wäre eine Vertragsregel ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen erkläre ich mich einverstanden. Eine Durchschrift dieses Vertrages habe ich erhalten.